Konzeption
Das BUEVA inventarisiert Untertests aus verschiedenen etablierten Intelligenz- und Leistungstests mit dem Ziel einer frühzeitigen Erfassung solcher Teilleistungsbeeinträchtigungen, die bei der Entwicklung der Sprache oder motorischer Funktionen relevant sind. Das Verfahren zielt somit auf die Identifikation spezifischer Beeinträchtigungen in Abgrenzung zur Erfassung allgemeiner Retardierungen. Neben Artikulationsstörungen, rezeptiven und expressiven Sprachstörungen sowie umschriebenen Störungen motorischer Funktionen bildet das Verfahren in ausgewählten Altersbereichen Aufmerksamkeitskomponenten ab.
Abgesehen von der inhaltlichen Auswahl der Untertests wurde besonderes Augenmerk auf die Schwierigkeitsstaffelung der Aufgaben gerichtet. Viele Leistungstests differenzieren besonders gut im durchschnittlichen Leistungsbereich, während die Messgenauigkeit im unterdurchschnittlichen Bereich abnimmt. So sind die Aufgaben vieler Testverfahren für entwicklungsrückständige Kinder zu schwierig, was neben einer unzuverlässigen Messung auch zu verringerter Testmotivation und somit oft einer weiteren Verfälschung der Testleistungen führt. Es fanden darum nur solche Teiltests Aufnahme in das BUEVA, die mit tendenziell leichten Aufgaben auch beeinträchtigten Kindern eine unter diesen Gesichtspunkten faire Testung ermöglichen.
Um den Ausschluss von Kindern mit allgemeinen Retardierungen zu gewährleisten, wird der Testbatterie ein Screening allgemeiner Intelligenz vorangestellt. Als Kriterium für die Diagnose einer umschriebenen Entwicklungsstörung wurde dabei eine Diskrepanz zwischen dem allgemeinen Intelligenzniveau und den spezifischen Teilleistungen von 1,5 Standardabweichungen festgelegt.
Aufgaben
Der Aussagebereich des Verfahrens bezieht sich auf nonverbale Intelligenz, Sensumotorik, Artikulation, rezeptive und expressive Sprache sowie für Fünfjährige zusätzlich auf die Aufmerksamkeit. Hierzu wurden aus etablierten Verfahren folgende Tests oder Untertests ausgewählt:
1. Nonverbale Intelligenz:
Columbia Mental Maturity Scale (CMM; Eggert, 1972): aus einer Bildmotivauswahl soll dasjenige Motiv ausgewählt werden, dass nicht zu den anderen passt;
2. Artikulation:
Möhring-Test (Kurzform; nach Möhring 1939): vom Kind vorzunehmende Bildbenennungen führen zwangsläufig zur Artikulation von Lauten und Lautkombinationen;
3. Expressive Sprache:
Grammatiktest aus dem Psycholinguistischen Entwicklungstest (PET; Angermeier, 1977): vorgesprochene, unvollendete Sätze sind vom Kind unter Zuhilfenahme von Bildvorlagen grammatisch korrekt zu vervollständigen;
4. Rezeptive Sprache:
Wörterergänzen aus dem Psycholinguistischen Entwicklungstest (PET; Angermeier, 1977): unvollständig vorgesprochene Wörter (Scho-olade) müssen identifiziert und korrigiert (vervollständigt) nachgesprochen werden;
5. Sensumotorik:
Visuomotorische Koordination aus Frostigs Entwicklungstest der visuellen Wahrnehmung (FEW; Lockowandt, 1976): in verschiedene Zeichenvorlagen sind vom Kind Verbindungslinien nach jeweils bestimmten Regeln anzufertigen, die Aufgabenauswahl sowie Auswertungsrichtlinien wurden dabei gegenüber dem Original abgeändert;
6. Aufmerksamkeit (nur Fünfjährige):
(6.1) Frankfurter Test für Fünfjährige - Konzentration(FTF-K): auf einem Testblatt mit in Reihen unregelmäßig angeordneten Äpfeln und Birnen sollen innerhalb von 90 Sekunden möglichst viele Birnen durchgestrichen werden;
(6.2) Zahlenfolgegedächtnis (ZFG aus dem Entwicklungstest (PET; Angermeier, 1977): das Kind soll Zahlenfolgen mit im Testverlauf zunehmender Länge nachsprechen.
Die Teiltests wurden dabei zum Teil modifiziert, so wurden zum Beispiel Verkürzungen (Verringerungen der Aufgaben-Anzahlen) vorgenommen oder veränderte Durchführungsbestimmungen formuliert.
Durchführung
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Auswertung
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Interpretation
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Normierung
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Gütekriterien
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Kritik
Das BUEVA untersucht hochstandardisiert und durchaus ökonomisch ausgewählte Leistungsbereiche, welche mit umschriebenen Entwicklungsstörungen assoziiert sind.
Dabei bleiben jedoch die Möglichkeiten des Verfahrens zur Identifikation tatsächlicher Risikokinder weitgehend im Unklaren, zum einen durch die wenig aktuelle Normierung, zum anderen durch die auf wenig aktuelle und im Prinzip nicht vergleichbare Studien zurückgehenden Angaben zu Gütekriterien und Skalenkennwerten. Auch die Eignung als Einschulungstest lässt sich inhaltlich nicht ausreichend stützen und kann somit zunächst einmal so nicht empfohlen werden. Zur ökonomischen Absicherung von bereits aus Vorbefunden abgeleiteten Verdachtsdiagnosen können die einzelnen Untertests jedoch durchaus beitragen.
[Die vollständige Testbesprechung finden Sie bei Petermann & Macha, 2005]
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