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Durchfuehrung ET 6-6

Entwicklungsdiagnostik

 

 

Entwicklungsstörungen und Entwicklungsauffälligkeiten - Normalität und Abweichung

Entwicklungsstörungen bilden einen Komplex innerhalb der psychischen Störungen nach ICD-10, Kapitel V (F) (Dilling, Mombour & Schmidt, 2005). Gemeinsame Merkmale aller Entwicklungsstörungen sind dort

  • Beginn im Kleinkindalter oder in der Kindheit,
  • enge Verknüpfung mit der Reifung des Zentralnervensystems und
  • stetiger Verlauf (ohne Remissionen oder Rezidive).

Im ICD-10 sind unter F8 hauptsächlich folgende Störungskategorien aufgeführt:

  • umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache (z.B. Artikulationsstörung, expressive sowie rezeptive Sprachstörung, Landau-Kleffner-Syndrom),
  • umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (z.B. Lese- und Rechtschreibstörung, isolierte Rechtschreibstörung, Rechenstörung, kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten),
  • umschriebene Entwicklungsstörungen motorischer Funktionen,
  • kombinierte Entwicklungsstörungen,
  • tiefgreifende Entwicklungsstörungen (frühkindlicher Autismus, atypischer Autismus, Rett-Syndrom, sonstige desintegrative Störung des Kindesalters, überaktive Störung mit Intelligenzminderung und Bewegungsstereotypien, Asperger-Syndrom).

Im DSM-IV-TR (Saß, Wittchen, Zaudig & Houben, 2003) sind ähnliche Störungsbilder (z.T. mit leicht abweichenden Symptombeschreibungen) unter “Störungen, die gewöhnlich zuerst im Kleinkindalter, in der Kindheit oder Adoleszenz diagnostiziert werden” beschrieben.

Der Begriff Entwicklungsauffälligkeiten stellt eine unspezifische Kategorie von entwicklungsbezogenen Normabweichungen des Verhaltens/von Leistungen dar. Historisch bedeutsam sind unspezifische Störungskonzepte wie z.B. Psychoorganisches Syndrom oder Minimale Cerebrale Dysfunktion (MCD; Schmidt, 1992), die eine Sammelkategorie für unterschiedliche Äußerungsformen von solchen Leistungs-/Verhaltensauffälligkeiten darstellten, für die organische Ursachen zwar angenommen, aber nicht nachgeweisen werden konnten. Aktueller in dieser Hinsicht ist das Teilleistungskonzept, das sich an präzise (neuropsychologisch) beschriebenen Leistungen orientiert. Die modernen Verfahren medizinischer Diagnostik (u.a. bildgebende Verfahren) und die Erkenntnisse der empirischen Forschung in Bezug auf Zusammenhänge zwischen medizinischen Faktoren und Entwicklungs-/Leistungsauffälligkeiten ermöglichen zunehmend präzisere Diagnosen und Ursachenbestimmungen. Als Beispiele hierzu sind besonders die neurophysiologischen und neuropsychologischen Störungen zu nennen. Deren Prävalenzen werden mit etwa 1-2 % (neurophysiologische Störungen) sowie 5-10% (neuropsychologische Störungen einschließlich umschriebene Entwicklungsstörungen) angegeben.

Die Festlegung von Normalität kann auf zwei Arten erfolgen:

  • kriterienbezogen, entweder i.S. eines definierte Rahmens von Leistungs- oder Verhaltensmerkmalen (geschieht so praktisch nicht!), oder über die Abwesenheit von Symptomen (klinische Unauffälligkeit);
  • normorientiert, i.S. von altersgemäß zumindest durchschnittliche (Test-) Leistungen.
     

Entwicklungsabweichungen nehmen Bezug auf inhaltlich beschriebene Entwicklungspfade, dies sind über die Zeit zunehmend prägnantere, häufig typische Muster von Leistungen und Verhaltensweisen. Der Begriff Abweichung deutet stärker als “Auffälligkeit” auf kontinuierliche Entfernung von der Normalität im zeitlichen Verlauf. Von Pathologie wird dann gesprochen, wenn

  • ein Muster von Eigenschaften vorliegt, das einem umschriebenen Krankheits-/Störungsbild entspricht oder
  • ganz praxisbezogen (“Krankheit”) um die Leistungspflicht des Versicherungsträgers zu definieren.

Entwicklungsrückstände (Entwicklungsverzögerungen, Retardierungen) suggerieren, dass verlangsamte Entwicklung stattgefunden hat, was häufig weniger mit der tatsachlich stattgefundenen Entwicklung selbst als mit der Art ihrer Erfassung zu tun hat: ein Kind wird dann als retardiert, bezeichnet, wenn es lediglich solche Merkmale oder Leistungen zeigt, die bereits zu einem früheren Alterszeitpunkt zu erwarten gewesen wären. Entwicklungsrückstände werden häufig mit Angaben zum Entwicklungsalter quantifiziert, die sich in aller Regel aus Testverfahren ableiten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass retardierte Kinder sich nicht „verlangsamt“ entwickelt haben, sondern dass funktionelle Beeinträchtigungen des ZNS oder psychosoziale Deprivationen vorliegen, die zu einer abweichenden Organisation von z.B. Leistungen führten: ein retardiertes fünfjähriges Kind erbringt vielleicht Testleistungen, die den Leistungen unauffälliger Dreijähriger entsprechen, aber es erbringt sie auf eine andere Weise! Auch akzelerierte (beschleunigte) Entwicklung wird in aller Regel aus überdurchschnittlichen Testleistungen abgeleitet. Dabei finden Akzelerationen innerhalb engerer Grenzen statt als Retardierungen, da Entwicklung genetisch prädisponiert ist und hierdurch der Rahmen der Möglichkeiten “nach oben” begrenzt ist.

 

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